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Der Ablauf

Die örtlichen Bestatter bringen den Verstorbenen in die Feuerbestattungsanlage und stimmen mit den Mitarbeitern der Anlage die erforderlichen Papiere ab bzw. übergeben diese. Der Sarg erhält zur Identifizierung eine Karte mit den Daten des Verstorbenen.

Die Daten des Verstorbenen werden in die EDV der Feuerbestattungsanlage übertragen. Dem Verstorbenen wird ein verwechselungssicherer Code zugeteilt, der zum einen die Verwaltungsnummer aber zugleich auch die Einäscherungsnummer ist. Ein Sargetikett mit den Daten des Verstorbenen sowie einem dazugehörigen Barcode wird erstellt und fest am Sarg angebracht. Der Sarg wird nun in dem Kühlraum aufbewahrt, wo er bis zur Einäscherung verbleibt.

Bei natürlichen Todesfällen schreibt das Gesetz eine zweite Leichenschau durch einen Amtsarzt vor, um die Freigabe zur Einäscherung zu erlangen. Bei nichtnatürlichen Todesfällen gibt die Staatsanwaltschaft den Verstorbenen zur Einäscherung frei.

Wurde die Leichenschau durchgeführt, werden die Unterlagen noch einmal auf Vollständigkeit überprüft und dann die Einäscherung durch die Überwachungsbehörde freigegeben. Vor dem eigentlichen Einäscherungsvorgang werden die Daten des Verstorbenen nochmals abgeglichen und auf Übereinstimmung geprüft. Die Eintragung in das Einäscherungsverzeichnis wird in Bezug auf den Barcode vorgenommen. Auf den Sarg wird ein hitzebeständiger Schamottestein gelegt, welcher mit in den Ofen kommt und anschließend mit der Asche in die Aschekapsel gegeben wird. Auf dem Schamottestein ist die Einäscherungsnummer und der Name der Feuerbestattungsanlage eingeprägt.

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