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08. Geht von einer Feuerbestattungsanlage eine Emissions- oder Geruchsbelästigung aus?

Durch die optimierten Abläufe im Ofen unserer modernen Feuerbestattungsanlage in Verbindung mit einer leistungsfähigen Filteranlage gehen weder Geruchs- noch Emissionsbelastungen von ihr aus.

Die 27. BimSchV (Siebenundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmissions- schutzgesetzes) regelt die Eigen- und Fremdüberwachung der umweltrelevanten Anlagendaten. Die Feuerbestattungsanlage Verden ist mit einem Emissionsrechner ausgerüstet, der alle Daten, die er von den Schadstoff- und Temperaturmessgeräten erhält, speichert und in Klassen einteilt. Die Tagesklassen werden am Jahresende zu einer Jahresklassifizierung zusammengerechnet, welche dann vom Gewerbeaufsichtsamt kontrolliert und archiviert wird. Zusätzlich zu dieser Eigenüberwachung kommt alle drei Jahre der TÜV und misst den Schadstoffgehalt im Abgas.
Um die Eigenüberwachung sicher zu machen, kalibriert der TÜV die Messgeräte und unterzieht sie sowie den Emissionsrechner einer Funktionsprüfung.

Doch nicht nur aus emissionstechnischer Sicht ist die Feuerbestattung umweltfreundlich. Der Fäulnissprozess des Körpers in der Erde setzt die Schadstoffe (Medikamente, Schwermetalle) frei, die sich im Lauf des Lebens angesammelt haben, und sie können ins Grundwasser gelangen. Bei der Feuerbestattung läuft der Zerfallsprozess des Körpers unter kontrollierten Bedingungen innerhalb einer Stunde ab, die Schadstoffe werden durch die Filteranlage abgeschieden. Die Stoffe, die aus der Filteranlage in dichte Fässer ausgetragen werden, gelangen durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen in eine Untertagedeponie.

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